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  • AutorenbildCathrin Rahn

Was ist bei einem Wechsel des WEG-Verwalters zu beachten.


Hausverwaltung Mönchengladbach

 

Ein Verwalterwechsel bei einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) kann ein komplexer Prozess sein, der sorgfältig geplant und ausgeführt werden sollte, um reibungslos zu verlaufen. Hier sind einige Dinge, die bei einem Verwalterwechsel einer WEG zu beachten sind:

 
  1. Kündigungsfristen In der Regel ist im Verwaltervertrag eine Kündigungsfrist vereinbart, die eingehalten werden muss. Diese Frist kann je nach Vertrag unterschiedlich sein, in der Regel beträgt sie jedoch mindestens drei Monate. Der Verwalter muss seine Kündigung schriftlich an die WEG-Mitglieder und den Verwaltungsbeirat mitteilen.

  2. Suche nach einem neuen Verwalter Die WEG-Mitglieder müssen einen neuen Verwalter suchen und auswählen. Hierbei sollten sie sich gründlich informieren, welche Anforderungen ein Verwalter erfüllen muss und welche Erfahrungen er mitbringen sollte. Es ist auch wichtig, sich über die Kosten im Klaren zu sein, die mit einem neuen Verwalter verbunden sind.

  3. Übergabe der Unterlagen Der alte Verwalter ist verpflichtet, alle Unterlagen an den neuen Verwalter zu übergeben. Dazu gehören alle Dokumente, die für die Verwaltung der WEG notwendig sind, wie z.B. die Teilungserklärung, die Hausordnung, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Buchhaltungsunterlagen.

  4. Bestellung des neuen Verwalters Der neue Verwalter muss von der Eigentümerversammlung bestellt werden. Dazu muss eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, auf der die WEG-Mitglieder über die Bestellung des neuen Verwalters abstimmen.

  5. Informationspflichten Der neue Verwalter ist verpflichtet, alle WEG-Mitglieder über seine Bestellung zu informieren und sie über die zukünftige Verwaltung der WEG zu informieren. Dazu gehören Informationen über die Verwaltungskosten, den Zeitplan für die nächsten Eigentümerversammlungen und die anstehenden Aufgaben.

  6. Prüfung der Jahresabrechnung Der neue Verwalter muss die Jahresabrechnung des alten Verwalters prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Dazu gehört die Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Rücklagenbildung.


Es ist wichtig, dass ein Verwalterwechsel einer WEG sorgfältig und professionell durchgeführt wird, um Probleme und Konflikte zu vermeiden. Ein erfahrener Verwalter kann helfen, den Prozess reibungslos zu gestalten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.



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